Grundlagen der Absturzsicherung

Grundlagen der Absturzsicherungsausrüstung

Ein persönliches Absturzsicherungssystem dient dazu, Verletzungen bei einem Sturz aus einer bestimmten Höhe zu verhindern oder das Risiko zu minimieren. Um einen vollständigen persönlichen Absturzschutz zu gewährleisten, muss das System den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen. Dies betrifft die folgenden vier Komponenten sowie deren gemeinsames und aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken.

Bei der Organisation von Arbeiten unter Verwendung von Absturzsicherungsausrüstung ist es wichtig, mögliche körperliche oder psychische Belastungen bzw. Einschränkungen zu berücksichtigen. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, die Tragezeit der Ausrüstung zu begrenzen oder während der Arbeit geeignete Pausen einzuplanen.

Wir haben die grundlegenden Komponenten in die Punkte 1, 2, 3 und 4 unterteilt.
Die vier grundlegenden Komponenten eines vollständigen persönlichen Absturzsicherungssystems sind nachfolgend aufgeführt. Bei korrekter Anwendung tragen sie dazu bei, Verletzungen infolge eines Sturzes zu minimieren oder zu verhindern. Alle vier Punkte müssen gemäß den geltenden Normen erfüllt sein.

Anschlagpunkt (auch Verankerungspunkt genannt)
Der Anschlagpunkt ist gemäß EN 795 für persönliche Absturzsicherung und Anschlageinrichtungen geregelt. Ein Anschlagpunkt kann beispielsweise eine Anschlageinrichtung, eine Ringschraube, ein Träger, ein Gerüst, eine geschweißte Konstruktion, ein temporäres horizontales Seilsystem oder ein Wandhaken sein.
Nach Norm muss der Anschlagpunkt einer statischen Belastung von mindestens 12 kN standhalten. Bei nichtmetallischen Elementen ist – sofern kein Nachweis der Dauerhaftigkeit vorliegt – eine statische Belastbarkeit von 18 kN erforderlich.

Der Anschlagpunkt sollte so hoch wie möglich angebracht werden, um das Sturzrisiko zu minimieren, und möglichst senkrecht über dem Arbeitsplatz liegen. Dadurch werden seitliche Pendelbewegungen sowie ein möglicher Kontakt mit tiefer liegenden Ebenen im Falle eines Sturzes vermieden.

Verbindungselement
Das Verbindungselement ist die zentrale Komponente, die den Anschlagpunkt mit der Auffangvorrichtung und dem Gurtzeug verbindet. Es kann sich beispielsweise um einen Karabiner handeln. Es muss die Anforderungen der EN 362 erfüllen und einer Belastung von mindestens 20 kN standhalten.

Energieabsorber
Ein Energieabsorber (Absturzdämpfer) kann direkt an der Anschlageinrichtung befestigt oder in ein Auffangseil, eine Leine oder einen Auffangblock integriert sein; auch abnehmbare Dämpfer sind erhältlich. Ziel des Energieabsorbers ist es, sicherzustellen, dass der Körper nicht mit mehr als 6 kN belastet wird. Zur Ausrüstung gehören ein Auffangseil, ein Energieabsorber oder eine Anschlageinrichtung mit Block oder Leine. Die Berechnung der möglichen Fallhöhe ist entscheidend, um die passende Ausrüstung auszuwählen. Verwenden Sie immer zugelassene Ausrüstung in Kombination mit Energieabsorbern; andernfalls kann ein Sturz zu lebensgefährlichen Verletzungen innerer Organe führen. Ein Absturzdämpfer muss der Norm EN 355 entsprechen.

Gurtzeug
Das Gurtzeug ist Teil der persönlichen Absturzsicherungsausrüstung, die vom Benutzer am Körper getragen wird. Es muss mindestens der europäischen Norm EN 361 entsprechen. In einigen Fällen erfüllt ein Gurtzeug auch die Normen EN 358 und EN 813. Die richtige Wahl des Gurtzeugs hängt unter anderem von der Einsatzart, der Umgebung und der Art der durchzuführenden Arbeiten ab.

Lagerung
Persönliche Absturzsicherungsausrüstung muss an einem trockenen und dunklen Ort gelagert werden. 

Sichprüfung vor jedem Einsatz

Vor jeder Benutzung sind das Gurtband, die Nähte, die Schnallen und D-Ringe sowie die Kennzeichnung zu prüfen. Zusätzlich sollte eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person erfolgen.

Absturzsicherung bild
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